Urheberrecht, Creative Commons und die Lizenzierung von Bildern im Netz

von am 9. April 2019 verfasst


Bilder erzeugen Aufmerksamkeit und werten Content stark auf. Doch welche Bilder darf man verwenden und welche nicht? Heute ist es so gut wie jedem möglich, zum Beispiel mit Hilfe des Smartphones hochauflösende Fotografien zu erstellen, die sich häufig sogar für den Druck eignen. Weil Fotos so einfach in guter Qualität aufgenommen werden können, ist vor allem im Internet das Angebot an Bildern unendlich. Möchtest du online oder offline gekaufte oder frei verfügbare Bilder veröffentlichen, sind jedoch einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Um eine unangenehme Auseinandersetzung mit dem Rechtsanwalt zu vermeiden, solltest du zuerst auf das Urheberrecht des Fotografen und die Nutzungsrechte der Bilder achten.

In diesem Artikel versuche ich zu erklären, was es beim Kauf eines Bildes zu beachten gilt. Allerdings umfasst dieser Artikel keine Rechtsberatung, bei konkreten Fragen solltest du deine externen oder internen Rechtsberater fragen.

blog urheber bild

Quelle: unsplash.com/@janboeke

Was sind Bildrechte und wer besitzt sie?

Die kompletten Bildrechte werden dem Urheber des Fotos zugesprochen. Bei Bildrechten unterscheidet man zwischen den Urheberrechten wie dem Recht auf Namensnennung und Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten. Fotographisch anspruchsvollere Bilder unterfallen dabei als Lichtbildwerke dem Urheberrechtsschutz für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Aber auch einfache Schnappschüsse, “Lichtbilder”, genießen einen – wenngleich kürzeren – Schutz durch ein so genanntes Leistungsschutzrecht. Im Einzelfall ist es allerdings schwierig, diese zu unterscheiden, weshalb es sich empfiehlt bei den meisten Bildern davon auszugehen, dass sie als urheberrechtlich geschütztes Werk gelten.

Gibt es Bilder, die nicht geschützt sind?

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist. Auf lizenzfreie Fotos und sogenannte Creative-Commons-Lizenzen kommen wir in diesem Artikel später noch zu sprechen.

Welche Lizenzarten gibt es?

Wer ein Bild unter einer bestimmten Lizenz nutzen möchte, sollte sich sehr genau an die einzelnen Vorgaben der jeweiligen Lizenz halten. Ansonsten kann die Lizenz ggf. erlöschen und eine Abmahnung und/oder Schadensersatz nach sich ziehen. Die Lizenzarten gehen von lizenzfreien Fotos, mit denen du fast alles machen kannst, bis hin zu sehr eingeschränkten Bildern, die nur eine Nutzung im ganz bestimmten Rahmen erlauben.

iStock Bildportal erweiterte Lizenz

Quelle: iStock.com

Kostenpflichtige Bildagenturen wie Shutterstock und Co.

Eine beliebte Möglichkeit, an Bildrechte zu kommen, ist der Bezug über Stockfotoanbieter oder Bilderportale. Diese treten in unterschiedlichen Modellen auf. Einige davon sind kostenpflichtig, andere bieten kostenfreie Lizenzen an. Je nach Lizenz gibt es unterschiedliche Nutzungsrechte.

Auf kostenpflichtigen Portalen ist es möglich, sich für Geld auf der Webseite Credits zu kaufen, die du dann verwenden kannst, um dir die Lizenz an einem Bild zu kaufen. Jedes Portal stellt sein eigenes System zum Umgang mit Lizenzen auf, allerdings laufen diese meistens auf dasselbe hinaus. Trotzdem ist es ratsam, sich vorher die Lizenzvereinbarung der jeweiligen Seite durchzulesen. Auf der Seite iStock bekommst du bei einem normalen Kauf eine Standardlizenz. Damit kannst du das Bild für persönliche, geschäftliche und kommerzielle Zwecke nutzen. Das bedeutet, dass Inhalte für Werbung, Marketing, Apps, Websites, soziale Medien, Film und Fernsehen, Präsentationen, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher sowie Produktverpackungen und Hunderte andere Nutzungen verwendet werden dürfen. Mit dem Erwerb einer erweiterten Lizenz kommen noch mehr Verwendungszwecke hinzu.

Aber Vorsicht, einige Bilder darfst du nur für die redaktionelle Nutzung verwenden. Meistens sind das Bilder, die Werbung für andere Firmen zeigen.
Diese Information steht auf den meisten Seiten unter dem Preis und wird vor dem Erwerb der Lizenz auch nochmal angemerkt. Sieht die Lizenz die Nennung des Urhebers und ggf. die Quellenangabe vor, muss diese erfolgen. Das kann am Bild direkt oder auf einer Website auch im Impressum geschehen. Wie die genaue Bezeichnung erfolgen muss, ergibt sich aus der Lizenz. Viele Rechteinhaber erlauben keine Nutzung der Bilder auf Social-Media-Plattformen wie Facebook. Insbesondere Bildagenturen schließen eine derartige Nutzung in den meisten Fällen aus.

Weitere Hinweise, die es beim Kauf einer Lizenz zu beachten gilt:

  • Lizenzen sind zeitlich unbeschränkt, es gibt kein Ablauf- oder Enddatum.
  • Du kannst Lizenzen unbegrenzt in Projekten und Medien verwenden.
  • Lizenzen sind nicht exklusiv und können von jedem gekauft werden.
  • Du darfst Bilder nicht in Verbindung mit Logos oder einer Marke verwenden.
  • Du darfst Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, verleumderisch oder anderweitig widerrechtlich verwenden.
  • Sofern keine erweiterte Lizenz besteht, darfst du die Inhalte nicht im Rahmen von elektronischen oder digitalen Vorlagen verwenden, die zum Weiterverkauf oder sonstigem Vertrieb bestimmt sind (z. B. WordPress-Template).
  • Du darfst die Lizenzen nicht weiterverkaufen.
  • Für die meisten Lizenzen gibt es eine begrenzte Druckauflage, die mit Hilfe einer erweiterten Lizenz aufgestockt werden kann.

Wer außer mir selbst kann die lizenzierten Inhalte nutzen?

Die Bildrechte sind nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

Arbeitgeber oder Kunde

Wenn der Kauf im Namen des Arbeitgebers oder Kunden getätigt wird, können die Inhalte von der Person verwendet werden. In diesem Fall sichert der Käufer zu, dass er über die volle rechtliche Befugnis verfügt und die Bedingungen dieser Vereinbarung auf den Arbeitgeber oder Kunden übertragen darf. Wenn diese Befugnis nicht besteht, dürfen die Inhalte von Arbeitgeber oder Kunden nicht verwendet werden.

Unterauftragnehmer

Du darfst Unterauftragnehmern (beispielsweise dem Drucker oder Versandservice) oder Vertriebspartnern gestatten, Inhalte in allen Produktions- oder Vertriebsprozessen zu verwenden, die mit dem Endprojekt oder der Endnutzung zusammenhängen. Diese Unterauftragnehmer und Vertriebspartner dürfen die Inhalte zu keinem anderen Zweck verwenden.

Beispiele für kostenpflichtige Bildportale

AdobeStock/Fotolia
Shutterstock
GettyImages
IStock

iStock Bildportal Urheberrecht

Quelle: iStock.com

Plattformen mit Bildern zur kostenfreien kommerziellen Nutzung

Auf Bilderportalen wie unsplash.com oder pixabay.com kannst du Fotos kostenlos herunterladen. Diese bieten nicht für jeden Zweck ein geeignetes Bild an, weshalb oft auf die kostenpflichtigen Portale zurückgegriffen werden muss, trotzdem lohnt es sich hier, vorher einen Blick reinzuwerfen. Wie bereits erwähnt, darfst du auf diesen Portalen alle Bilder und Videos kostenlos nutzen. Sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form. Du benötigst auch keine Genehmigung vom Autor oder eine Quellenangabe, jedoch wird eine freiwillige Nennung gerne gesehen.

Weitere Hinweise, die es beim Verwenden einer kostenlosen Lizenz zu beachten gilt:

  • Bilder dürfen nicht auf anderen Bilder-, Wallpaper- bzw. Vertriebsseiten verkauft werden.
  • Erkennbare Personen dürfen nicht in einer anstößigen Weise dargestellt werden.
  • Das Bild darf in keinem Kontext stehen, indem der Bildautor oder erkennbare Personen bzw. Marken auf den Bildern ein Produkt empfehlen oder befürworten.

Beispiele für kostenlose Bildportale

Unsplash
Pixabay
Realisticshots
Splitshire
Kaboompics
Pexels
Photopin

Unsplash Urheberrecht Bildportal

Quelle: unsplash.com

Bilder vom Fotografen

Wer Bilder nutzen möchte, die er direkt vom Fotografen bezieht, sollte eine detaillierte Nutzungsvereinbarung treffen. Oft wird die Erstellung eines Fotos nur per Handschlag abgemacht. Der Einsatzzweck bleibt aber unklar. Sinnvoll sowohl für Bildnutzer als auch für den Fotografen ist eine detaillierte Vereinbarung in Form eines Fotografenvertrages.

Lizenzfreie Fotos und Creative-Commons-Lizenzen

Wenn keine Lizenzrechte mehr bestehen, wird die Nutzung von Bildern unproblematisch. Oft betitelt man solche Bilder als „gemeinfrei“. Diese kannst du nach Belieben verwenden, vervielfältigen oder bearbeiten. Gemeinfrei werden Bilder erst, wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber sich dazu entscheidet, das Bild als gemeinfrei zu deklarieren oder der urheberrechtliche Schutz abläuft.

Als gemeinfrei gelten ebenfalls Bilder, die unter der Creative-Commons-Lizenz vorliegen. Für einen Laien ist es kaum nachprüfbar, ob ein Bild gemeinfrei ist. Einfacher ist die Einordnung allerdings, sobald eine Creative-Commons-Lizenz vorliegt. Namensnennung des Urhebers, kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung sowie Bearbeitung erlaubt und nicht erlaubt sind bei CC-Lizenzen unterschiedlich kombiniert. Lizenzfreie Bilder und Bilder unter einer CC-Lizenz finden sich fast überall.

Urheberrecht Fotos

Quelle: unsplash.com/@joannakosinska

Fazit

Es ist weniger kompliziert, rechtssicher ein Foto zu benutzen, als man vielleicht denkt. Du solltest vor dem Erwerb oder Download allerdings erst die Lizenzvereinbarung durchlesen oder mit dem Fotografen festlegen, in welchem Rahmen du das Foto verwenden darfst. Sollten irgendwelche Zweifel bei der Nutzung entstehen, empfiehlt es sich, einen externen oder internen Rechtsberater hinzuzuziehen.

Dieser Blog-Beitrag wurd verfasst von:

Webdesigner

Markus hat bei crowdmedia seine Ausbildung als Mediengestalter absolviert und versucht seitdem, die Welt ein bisschen hübscher zu machen. Auf unserem Blog kümmert er sich vor allem um die technischen und kreativen Themen, sei es zur Erstellung und Konzeption von Grafiken oder auch zur Programmierung von Webseiten.

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